Roland Zimmerhansl, Anwalt bei Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner, Linz

Ist es richtig, dass meine Kaskoversicherung zahlen muss, wenn mein mobiles Navigationssystem aus dem Auto gestohlen wird – auch, wenn das Navi sichtbar an der Windschutzscheibe klebt?

Eine Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeugs versichert ist. Prinzipiell ist gemäß § 61 Versicherungsvertragsgesetz die Versicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.
Ein sichtbares Zurücklassen eines mobilen Navigationsgerätes an der Windschutzscheibe des Autos durch den Versicherungsnehmer, der bei Verlassen des Fahrzeuges darauf vergessen hat, dieses ins Handschuhfach zurückzugeben, ist nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes vom 16. Februar 2011 als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren. Somit hat die Kaskoversicherung den Schaden zu ersetzen.
Anderes gilt beispielsweise, wenn wertvolle Gegenstände wie ein Handy, ein Laptop, ein Pelzmantel oder Ähnliches sichtbar im Auto zurückgelassen wird und es sich hierbei nicht um Autozubehör handelt.