LINZ. Der wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Nachwuchstalenten verurteilte Ex-Landes-Schwimmtrainer Helge Gödecke (49) muss ins Gefängnis: Das Berufungsgericht hat die bedingte Haft in eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten verwandelt.

Nachdem sowohl der erstinstanzlich verurteilte Deutsche, als auch die Staatsanwaltschaft Linz gegen das Urteil des Landesgerichts Linz Berufung erhoben hatten, fand am Mittwoch eine weitere Verhandlung vor einem Senat des Oberlandesgerichts Linz statt. In erster Instanz lautete das Urteil gegen Gödecke im November 2010: 14 Monate bedingte Haft und zudem eine unbedingte Geldstrafe von 9000 Euro.

Am Mittwoch fand im Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung statt. Der Senat unter Vorsitz von Richter Günther Winsauer bestätigte die Schuldsprüche wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger, sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Die Strafe: 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt.

„Der Senat ist damit weitgehend unserer Rechtsauffassung gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Klaus Dorninger, dessen Kanzlei die Interessen der beiden Opfer, zwei ehemals hoffnungsvolle Schwimmtalente, wahrgenommen hatte.

Wie berichtet hatte der Schwimmtrainer sein gutes Verhältnis zu den beiden Zöglingen missbraucht, indem er die Schüler beim Masturbieren gefilmt hatte. Außerdem kam es auch zu direkten sexuellen Handlungen. Entsprechend lautete die Begründung des Oberlandesgerichtes für sein verschärftes Urteil gegen den Ex-Trainer: er habe über einen Zeitraum von zehn Jahren eine „perfide Vorgehensweise“ gewählt und ein „fast familiäres Verhältnis“ zu den Opfern aufgebaut und sein Autoritätsverhältnis als Trainer für seine „sexuellen Gelüste“ ausgenützt.

Die härtere Strafe sei daher auch aus generalpräventiven Gründen erforderlich. Eltern von sportbegeisterten Kindern müssten die Sicherheit haben, dass solche Autoritätsverhältnisse nicht ausgenützt werden, urteilte der Senat.

Gödecke selbst sagte aus, er lebe derzeit in Bayern und sei dort in Therapie. „Entsprechende Belege dafür konnte der Beschuldigte dafür aber nicht vorlegen“, sagt Anwalt Dorninger.

Das Urteil gegen den Deutschen ist nun rechtskräftig. Der Akt wandert nun an das Landesgericht retour. Dieses muss dann den Strafvollzug anordnen.

Landes-Trainer nach Vorwürfen entlassen

Die Missbrauchsaffäre um den aus Deutschland stammenden Trainer der oberösterreichischen Landesschwimmer wurde im März 2010 bekannt, nachdem zwei seiner mittlerweile erwachsenen Schüler in einer Therapie begonnen hatten, über Missbrauch zu erzählen. Daraufhin sprach der Dienstgeber, das Land Oberösterreich, die sofortige Entlassung des Trainers aus. Der Verdacht, es gebe noch weitere Missbrauchsopfer, erhärtete sich aber nicht.