LINZ. Medienrecht: Die OÖNachrichten gehen per Anwalt mit Abmahnungs- und Aufklärungsschreiben erstmals gegen anstößige Leser-Kommentare auf nachrichten.at vor.

Eine rege und sachliche Diskussion über Themen ist im realen Leben ebenso wichtig wie auf Online-Plattformen. Der Ton im Internet wird aber immer rauer – auch auf nachrichten.at, dem Online-Auftritt der OÖNachrichten. Da die Formulierungen einiger Postings zunehmend untragbar und unerträglich werden, haben sich die OÖNachrichten, wie vor einiger Zeit berichtet, dazu entschlossen, es nicht bei der bloßen Löschung dieser Postings zu belassen.

„Meine Kanzlei wurde beauftragt, ab sofort diese Poster schriftlich zu kontaktieren und diese über die rechtliche Unzulässigkeit der Inhalte aufzuklären“, sagt der Medienanwalt Winfried Sattlegger von der Linzer Kanzlei Sattlegger Dorninger Steiner & Partner. Ziel ist es, dass Inhalt und Ausdrucksweise auf der Internetplattform der OÖNachrichten wieder zu einer tragbaren Formulierung zurückgeführt und Auswüchse im Netz reduziert werden.

Grenze der Meinungsfreiheit

Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung hat die Grenze dort, wo Formulierungen in den Schutz der Ehre einer anderen Person oder in den wirtschaftlichen Ruf eines Unternehmens eingreifen. „Jene Personen, die in ihren Texten die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten, verhetzende Inhalte posten oder gravierende kreditschädigende Äußerungen tätigen, erhalten ein Abmahnschreiben mit rechtlicher Aufklärung“, erläutert Sattlegger die Vorgehensweise.

Im Wiederholungsfall würden zusätzlich gerichtliche Schritte eingeleitet. „Je nach Qualität des Inhaltes wird eine Kreditschädigungsklage bei Gericht eingebracht oder ein medienrechtliches Strafverfahren eingeleitet. Bei besonders gravierenden oder verhetzenden Inhalten erfolgt in Einzelfällen auch eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft“, sagt der Anwalt.

Wird gegen den Verfasser beispielsweise eine Kreditschädigungsklage nach § 1330 ABGB eingebracht und die Unterlassung und der Widerruf der Äußerung verlangt, kann das für die Betroffenen auch erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Wird man verurteilt, hat man Kosten zwischen 5000 und 10.000 Euro – je nach Länge des Gerichtsverfahrens – zu tragen. Da die geschriebenen Äußerungen zudem einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, ist eine Verurteilung mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

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