Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt gegen zwei Wiener Taxilenker, die Flüchtlinge an die deutsche Grenze gebracht haben.

22.09.2015 | 18:41 |   (Die Presse)

Wien/Wels. Etliche Flüchtlinge sind jüngst vor den Augen der Polizei mit Taxis von der ungarischen Grenze nach Wien gebracht worden. Während diese organisierten Transporte mittlerweile vorbei sind, sitzen zwei Wiener Taxifahrer seit Wochen wegen des Verdachts der Schlepperei in Wels in U-Haft. Ihnen wird vorgeworfen, im Juli und August Flüchtlinge von Wien an die deutsche Grenze chauffiert zu haben. Möglicherweise haben die Fahrer allerdings nicht mehr als den üblichen Fuhrlohn kassiert – was nach einer früheren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) das Verbrechen der Schlepperei ausschließt.

Die beiden wurden am 13.August auf der Innkreisautobahn kontrolliert. Ihre Fahrgäste waren laut Polizei 13Flüchtlinge, darunter auch Kinder, „aus Syrien bzw. dem Irak“, die von Schleppern nach Österreich gebracht worden waren. In Wien seien sie in die Taxis verfrachtet worden, die Fahrer sollten für die Fahrt nach Haibach bei Schärding 100 Euro pro Person bekommen. Sie wollten nicht gewusst haben, dass ihre Passagiere illegal eingereist sein könnten. In den Vernehmungen gaben sie aber zu, mehrmals Ausländer an die deutsche Grenze gebracht zu haben – ihrer Meinung nach im Auftrag eines Arbeitsvermittlers. Der Fuhrlohn von je 500 oder 600 Euro sei angemessen gewesen.

Angemessen entlohnt oder bereichert?

Der Schlepperei macht sich schuldig, wer sich unrechtmäßig am Transport bereichert. Laut Wiener Taxiinnung muss man bei einer Fahrt in ein anderes Bundesland mit 90 Cent bis zu einem Euro pro Kilometer mal zwei (für die leere Rückfahrt) rechnen, die Strecke Wien–Haibach ist knapp 300 Kilometer lang. Das Oberlandesgericht Linz, das die U-Haft vorerst bis 9.November billigte, setzte sich damit aber nicht auseinander, sondern sagte nur: „Da die Bezahlung hoher Schlepperlöhne notorisch (allgemein bekannt, Anm.) ist, ist auch ein unrechtmäßiger Bereicherungsvorsatz evident.“ Die Anwaltskanzlei Sattlegger/Dorninger/Steiner, die einen der Taxifahrer vertritt, sieht darin einen unzulässigen Zirkelschluss und hat den OGH mit einer Grundrechtsbeschwerde angerufen. (kom)

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 23.09.2015)