LINZ. Es ist ganz selten der Fall, dass die OÖNachrichten wegen eines Artikels geklagt oder zu einer Gegendarstellung aufgefordert werden.

Ein massiver Konflikt in der Volksschule 50 in Linz, der zu einem jähen Wechsel im Direktorium geführt hatte und über den die OÖNachrichten im November 2011 ausführlich berichteten, zog ein solches Gegendarstellungsbegehren nach sich. Dieses wurde am Landesgericht Linz unter Beiziehung von Zeugen verhandelt. Das Urteil in erster Instanz liegt nun schriftlich vor, und es unterstreicht die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung. Die OÖN wurden durch den Linzer Anwalt Gernot Sattlegger vertreten.

Die frühere Schuldirektorin hatte eine Junglehrerin während eines 90-minütigen Dienstgespräches verbal unter Druck gesetzt und sie am Verlassen ihres Büro gehindert. Der Sachverhalt wurde vor Gericht noch einmal aufgerollt. Aus ihrer Sicht schilderten die beteiligte Lehrerin und ihre damalige Vorgesetzte den Ablauf des Gespräches.

Widersprüche vor Gericht

Die von den OÖN verwendeten Formulierungen „bedroht“ und „genötigt“ seien im konkreten Fall von der journalistischen Freiheit gedeckt, vermerkt das Gericht, „auch wenn es sich nicht unter einem Festhalten im körperlichen Sinne gehandelt hat. Man kann eine andere Person auch durch psychischen Druck daran hindern, einen bestimmten Ort zu verlassen“, erläuterte Richter Klaus-Peter Bittmann in seiner Beweiswürdigung. „Auffällig ist, dass nahezu die gesamte Schule inklusive Lehrern und Eltern einstimmig und übereinstimmend gegen die Antragstellerin aussagen“, vermerkte Bittmann weiter. Zudem habe die Antragstellerin vor Gericht Widersprüche erkennen lassen.

Die frühere Schuldirektorin muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (fam)