Die Oben-ohne-Bilder von Prinz Williams Frau Kate haben die Fragen nach der Privatsphäre von Prominenten neu angefacht. Wie schaut’s damit eigentlich in Österreich aus?

Auch wenn er sich selbst nicht als berühmt bezeichnet, Robert Palfrader (43) zählt hierzulande zu den bekanntesten Schauspielern seiner Generation. Seit Jahren ist er den Österreichern als „Kaiser“ ein Begriff, zur Zeit ist er in der TV-Serie „Braunschlag“ zu sehen. Unerkannt einkaufen kann er schon lange nicht mehr. „Es passiert mir tagtäglich, dass ich angesprochen werde, aber ich fühl’ mich dadurch nicht belästigt. In 99 Prozent der Fälle verhalten sich die Leute respektvoll und zurückhaltend. Nur hin und wieder ist ein Hirsch dabei“, sagt er. „Wenn mich zum Beispiel jemand fotografieren will, wenn ich meine Kinder dabei hab’, da kann ich schon richtig patzig werden.“ Seine Familienleben hält Palfrader bewusst unter Verschluss. „Das haben meine Lebensgefährtin und ich so entschieden.“ „Verstecken“ will er sich aber nicht, geht wie jeder andere auch in den Supermarkt oder ins Restaurant. „Ich wär ja dumm, wenn ich nicht gewusst hätt, worauf ich mich einlass’. Man kann nicht bei einem Massenmedium arbeiten und unerkannt bleiben. Aber wie sich das dann anfühlt, dass muss man erleben, das kann man sich vorher nicht vorstellen.“ Besonders schlimm sei es für ihn gewesen, als der „Kaiser“ am Höhepunkt seiner Popularität war. „Ich kann mich an einen Lokalbesuch erinnern, da haben die Leute am Nebentisch kommentiert, was ich gegessen und getrunken hab“, sagt er. „Ich denke, ich habe ja auch nicht das Recht, alles über das Privatleben meines Bäckers zu wissen.“ Am liebsten ist Palfrader im Waldviertel. „Da fahr ich schon seit Jahrzehnten hin, da haben mich die Leute schon gekannt, als ich noch nicht im Fernsehen war. Da bin ich bis heute einfach der Robert.“ In Österreich haben Prominente wie jeder andere auch ein Recht auf ihre Privatsphäre, sagt Rechtsanwalt Winfried Sattlegger von der Anwaltssocietät Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner in Linz. „Vom Grundsatz her gilt aber, je prominenter jemand ist, desto mehr Berichterstattung darf stattfinden.“ Das sei zwar schwer zu messen, werde aber so gehandhabt. „Im Prinzip kann man das mit dem Hausverstand gut lösen“, sagt er. „Wenn ein Starlett mit blankem Busen zur Filmpremiere erscheint, kann man davon ausgehen, dass sie das OK zur Veröffentlichung der Bilder gibt. Wenn ein Paparazzo heimlich in den Garten von Brad Pitt fotografiert, kann man sich denken, dass das ein Eingriff in die Privatsphäre ist. Das ist logisch.“ Im Fall von Prinz Williams Frau Kate, die ein Paparazzo Oben-Ohne beim Privaturlaub in der Provence geknipst hat, sei eindeutig das Medium schuld, das diese Bilder abgedruckt hat. „Der Fotograf weiß, dass er das nicht darf, aber er hat ein rein finanzielles Interesse. Die Zeitschrift (im aktuellen Fall das französische Magazin „Closer“, Anm.) trägt die Verantwortung dafür, was sie veröffentlicht und was nicht.“  Prinz William und seine Gattin haben das Klatschmagazin jedenfalls geklagt – und Recht bekommen: Die Fotos dürfen in Frankreich nicht mehr veröffentlicht werden und mussten dem Royalen Paar ausgehändigt werden. Vorermittlungen für ein Strafverfahren wurden eingeleitet.

 Keine Millionenklagen

Auch in Österreich könnten Prominente bei Verletzung ihrer Privatsphäre auf Schadenersatz klagen. „Wieviel gezahlt werden muss, hängt von der Schwere des Eingriffs ab, einen Katalog wie etwa beim Schmerzensgeld gibt es dafür aber nicht“, sagt Sattlegger.

Millionenklagen, wie man es von Hollywood kennt, gebe es hierzulande nicht, „weil wir eine völlig andere

Rechtsordnung haben“, sagt Sattlegger. In der Regel seien die Forderungen höher, als die tatsächliche

Strafsumme, die von 500 bis zu mehreren tausend Euro ausmachen könne.

 Begriffserklärung

 Privatsphäre: Der Begriff bezeichnet den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen, sagt Rechtsanwalt Winfried Sattlegger. Dazu zählen Familie und Kinder, sexuelle Belange und Krankheiten.Paparazzi: Die Oben-ohne-Fotos von Prinz Williams Frau Kate hat ein Paparazzo heimlich im Urlaub des royalen Paares geschossen. Mit dem Begriff wird ein aufdringlicher Pressefotograf bezeichnet, der – meist unerwünschte – Fotos macht. Ursprünglich stammt die Bezeichnung aus dem Film „La Dolce Vita“, wo ein Prominenten-Fotograf Paparazzo heißt. Geläufig ist inzwischen vor allem der Plural „Paparazzi“.