Das Honorar

Eindeutige Erfolge – Eindeutige Verhältnisse

Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich entgeltlich. Und das völlig „zu Recht“, weil rasche und effiziente rechtliche Hilfe ihren Preis hat.

Welche Kosten erwarten Sie und wovon hängen diese Kosten ab?
Die von österreichischen Rechtsanwälten zu verzeichnenden Kosten (Honorar) ist in einem Gesetz, nämlich dem Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt. Im wesentlichen ist die Höhe des jeweiligen Honorares abhängig vom sogenannten Streitwert. Das ist jener Betrag, um den es jeweils geht.

Kann auch eine Kostenvereinbarung getroffen werden?
Zwischen Rechtsanwalt und Klienten kann abweichend vom Rechtsanwaltstarifgesetz die Abrechnung auch aufgrund von Pauschal- oder Stundenhonorarvereinbarungen geregelt werden.

Gibt es sonstige Nebenkosten oder Gebühren?
Neben dem Rechtsanwaltshonorar, zu dem jeweils 20% Umsatzsteuer hinzuzuschlagen ist, sind für viele gerichtliche Tätigkeiten Gebühren zu entrichten, zum Beispiel bei Einbringung von Klagen, Berufungen, Anträgen, etc.
Diese Gerichtsgebühren sind im Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz (GGG 1984) geregelt. Da derartige Beträge oft gleichzeitig mit Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht zu bezahlen sind, muß der Rechtsanwalt hierfür Kostenvorschüsse von Klienten verlangen.

Die anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften können Sie über das
Rechtsinformationssystem (RIS) unter https://www.ris.bka.gv.at/ abrufen.