WIEN/LINZ. Der jahrelange Rechtsstreit zwischen Zahnärzten und der Linzer „Zahnbörse“ wegen deren Werbung ist beendet: Das Gericht entschied jetzt rechtskräftig, dass bestimmte Formen von Kundenaquirierung nicht erlaubt sind.

 Seit vielen Jahren waren die Werbekampagnen der „Zahnbörse“ vielen oberösterreichischen Zahnärzten ein Dorn im Auge. Dies nicht etwa, weil sie sich keinem Konkurrenzdruck aussetzen wollten, sondern weil die auf Straßenbahngarnituren, Plakaten und in Prospekten gesetzten Werbungen nach Ansicht der oberösterreichischen Zahnärztekammer zum Teil irreführend sind.

„So wird etwa der unrichtige Eindruck erweckt, die ,Zahnbörse‘ würde zahnärztliche Leistungen selbst erbringen oder aus einer Vielzahl von Angeboten verschiedener Zahnärzte das Günstigste empfehlen. Im Gegensatz dazu wurden die Kunden im Wesentlichen lediglich an einen bestimmten, immer gleichen Zahnarzt vermittelt. Das hat auch das Gericht festgestellt“, sagt Anwalt Marcus Bumberger von der Kanzlei Sattlegger und Partner aus Linz, der die Österreichische Zahnärztekammer in dem Rechtsstreit zuletzt vertrat.